Wirksamkeit sicherstellen

Vorsorgeurkunden

Auch bei der Erstellung von Vollmachten, insbesondere bei Beurkundung einer General- und Vorsorgevollmacht, unterstützt und berät der Notar. Die General- und Vorsorgevollmacht stellt ein wichtiges Instrument der lebzeitigen Vorsorge dar und vermeidet die Anordnung einer gesetzlichen Betreuung für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr selbst in der Lage ist zu handeln. Die vom Notar erstellte, geprüfte und beurkundete General- und Vorsorgevollmacht deckt eine rechtssichere Vertretung im Bereich der gesamten Vermögens- und Gesundheitsfürsorge ab und stellt sicher, dass auch im Fall von Krankheit oder Alters für den Vollmachtgeber gehandelt werden kann.

Darüber hinaus kann eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht vieles erleichtern. Sie ermöglicht das nahtlose Handeln namens der Erben und vermeidet die mit dem nachlassgerichtlichen Verfahren üblicherweise verbundenen Verzögerungen. Und letzten Endes kann oft mit ihr ein kostenträchtiger Erbschein entbehrlich werden.

Die Patientenverfügung regelt, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht.

Zu Fragebögen und Infoblättern