Sicherheit auf Grund und Boden

Grundstücks- und Immobilienrecht

Das Immobilienrecht zählt zu einem der Schwerpunktbereiche der notariellen Tätigkeit. Der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags (Haus, Eigentumswohnung, Bauplatz), eines Schenkungsvertrags oder eines Bauträgervertrags (Kauf- und Werkvertrag) bedarf der notariellen Beurkundung.

Der Notar stellt eine ausgewogene Vertragsgestaltung sicher und erklärt die juristischen Begrifflichkeiten. Er achtete darauf, dass die Vertragsklauseln im Einklang mit der aktuellen Rechtslage stehen. Bei der Gestaltung des Vertrags liegt ein besonderes Augenmerk auf Transparenz und Vermeidung von Risiken.

Von der Fertigung des Entwurfs über die Beurkundung bis zum Vollzug des Vertrages begleitet der Notar die Vertragsbeteiligten. Er holt die notwendigen behördliche und gerichtlichen Genehmigungen ein und veranlasst auch die zur Sicherung der Vertragsbeteiligten und zum Vertragsvollzug erforderlichen Grundbucheintragungen. 

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