Ihr Unternehmen in sicheren Händen
Gesellschafts- und Unternehmensrecht
Von der Idee bis hin zur Gründung der Gesellschaft unterstützen und beraten wir die Vertragsbeteiligten. Vor allem im Gesellschaftsrecht ist die Wahl der richtigen Rechtsform von elementarer Bedeutung. Sie beeinflusst Fragen der Haftung, der Organisation des Unternehmens, sowie die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte.
Auch bei der Gründung von Start-Ups ist eine sorgfältige Gestaltung von Anfang an erforderlich, um den Interessen von Gründern und Investoren gleichermaßen gerecht zu werden.
Neben der bei Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) zwingenden notariellen Beurkundung steht der Notar auch den Gründern von Personengesellschaften mit Rat und Tat zur Seite. Wir entwerfen (und beurkunden erforderlichenfalls) einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag, fertigen die erforderlichen Registeranmeldungen und erledigen den Vollzug.
Viele Unternehmen begleitet der Notar über Jahrzehnte: Auch bei Satzungsänderungen, Veräußerung von Beteiligungen, Unternehmenskaufverträgen und Umstrukturierungsmaßnahmen ist der Notar ein wichtiger und unparteiischer Begleiter.
Die Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge ist ein besonderer Schwerpunkt. Hier ist der Notar oft als Vermittler zwischen den unterschiedlichen Interessen gefragt und gefordert.
Mit kreativen und interessengerechten Vorschlägen helfen wir, in diesem sensiblen Bereich für alle Beteiligten akzeptable Gestaltungen zu erarbeiten und Konflikte zu vermeiden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den externen Beratern ist dabei selbstverständlich.