Damit das Leben kalkulierbar verläuft

Ehe- und Familienrecht

Im Ehe- und Familienrecht gehört die Beurkundung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionsanträgen und Verfahren im Bereich des Kindschaftsrechts zu den Aufgaben des Notars. 

Bereits vor Eheschließung ist eine Beratung über die güterrechtlichen und sonstigen Folgen oft empfehlenswert. Die gesetzlichen Bestimmungen können den individuellen Gegebenheiten der Ehegatten nicht immer ausreichend Rechnung tragen. Speziell bei Selbständigen oder einem erheblichen Ungleichgewicht der Vermögensverhältnisse ist eine ehevertragliche Regelung meist unverzichtbar. 

Wir haben dabei auch stets die Schnittstellen zum Erb- und Gesellschaftsrecht im Blick und gestalten die vertraglichen Vereinbarungen unter Berücksichtigung aller Aspekte. 

Und wenn es doch zu einer Scheidung kommt, so kann eine vorausschauende Regelung maßgeblich dazu beitragen, einen belastenden und kostenträchtigen „Rosenkrieg“ zu vermeiden.

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