Notarielle Hilfe beim Erben
Erbrecht und Vermögensnachfolge
„Wir wollen nicht, dass es Streit gibt.“ Diese Äußerung hören wir bei fast jedem erbrechtlichen Beratungsgespräch.
Dies zu erreichen muss ein wesentliches Ziel der Gestaltung des letzten Willens sein. Hier kommt es neben den juristischen Fähigkeiten des Beraters auch auf dessen Einfühlungsvermögen und Verständnis für menschliche Verhaltensweisen an. Nicht selten ist hierbei auch ein Stück „Lebensberatung“ seitens des Notars gefragt. Vorausschauende Planung und eine juristisch exakte Formulierung der Verfügungen des Erblassers sind dabei zwingend erforderlich.
Speziell die heute vielfältigen Formen der Familiengründung und des Zusammenlebens bringen dabei besondere Herausforderungen mit sich. Hier gibt es keine Gestaltung von der Stange, sondern es ist maßgeschneiderte Gestaltung gefragt.
Auch nach dem Erbfall ist die Mitwirkung des Notars gefragt:
Wir begleiten die Erben bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten; wir beurkunden Erbauseinandersetzungen, Erfüllung von Vermächtnissen sowie Erbscheinsanträge und beglaubigen Erbausschlagungen.